ESTA. Die wichtigsten Antworten zur Einreisegenehmigung
Jeder, der in die USA einreisen möchte, fällt über diese vier Buchstaben: E-S-T-A. Die Kurzform für Electronic System for Travel Authorization bedeutet auf Deutsch so viel wie Einreisegenehmigung und ist ein Teil des sogenannten Visa Waiver Programs. Was sich genau dahinter verbirgt, ist schnell erklärt: Mit ESTA können USA-Reisende visumsfrei in die Vereinigten Staaten einreisen und dort bis zu 90 Tage bleiben. Einmal online beantragt gilt die Einreisegenehmigung für zwei Jahre. Wer als Tourist einreist und über ein Reisebüro bucht, sichert sich häufig den Service, dass die Mitarbeiter dort den ESTA-Antrag direkt mit erledigen. Wer diesen Luxus nicht genießen kann, muss den ESTA-Antrag in Eigenregie online stellen. Einen anderen Weg (neben dem Internet) gibt es nicht.
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ESTA statt Visum. Das gilt es rund um den Antrag zu wissen
Um die Annehmlichkeiten des Visa Waiver Programs nutzen zu können und per ESTA 90 Tage lang ohne Visum in den USA verbringen zu können, gibt es ein paar grundlegende Voraussetzungen.
1.) Nur Staatsangehörige zugelassener Länder können am Visa Waiver Programm teilnehmen
Zugelassen sind die Staatsangehörigen dieser Länder: Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Republik Korea, San Marino, Schweden, die Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Singapur, Spanien, Taiwan, die Tschechische Republik und Ungarn.
2.) Diese Personengruppen sind vom ESTA-Programm ausgeschlossen
Wer nach dem 1.3.2011 in den Iran, den Irak, den Jemen oder nach Libyen, Somalia, Syrien und den Sudan gereist ist und nicht zum Militär gehört oder gar Diplomat ist, ist nicht berechtigt, am Visa Waiver Programm teilzunehmen. Auch Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft (aus dem Sudan, aus Syrien, aus dem Irak und aus dem Iran), diejenigen, denen die Einreise verweigert wurde und jene, die ausgewiesen wurden, sind vom ESTA-Programm ausgeschlossen. Straftäter, die verhaftet oder verurteilt wurden, oder auch nur jene, die gegen die Einreiseauflagen verstoßen haben, dürfen ebenso wenig einreisen wie jene, die an einer ansteckenden Krankheit leiden. Auch für alle, die in den Vereinigten Staaten arbeiten oder studieren möchten, ist ESTA der falsche Weg.
3.) In einigen Fällen kann ESTA nebst Visum nötig sein
Es ist vor allem der Grund der Einreise, der bedingt, dass so manch einer ein Visum für die USA hat und dennoch einen ESTA-Antrag stellen muss. Das beste Beispiel für diesen Fall ist die Variante, dass die Person über ein Arbeitsvisum verfügt (E1/E2), dann aber einen Antrag stellen muss, wenn die Einreise als Tourist erfolgen soll. Mit einem Touristenvisum (B2) einen ESTA-Antrag zu stellen, ist hingegen eine sinnlose Doppelung und von daher nicht nötig. Wer nicht mit dem Flugzeug in die USA einreist, der muss im Vorfeld keinen ESTA-Antrag stellen, braucht aber die Einreisegenehmigung mit der Nummer I-94, über die die prüfende US-amerikanische Behörde hier online informiert.
4.) Wer die Anmeldung verpasst, bekommt Probleme bei der Einreise
Eine Neuerung gibt es auch seit diesem Jahr im ESTA-Dschungel: Der Last-Minute-Antrag ist 2018 ausgelaufen. Das bedeutet, dass es nun nicht mehr möglich ist, den ESTA-Antrag zu stellen und direkt mit der Genehmigung in den Händen einzuchecken. Der ESTA-Antrag muss vor dem Check-in vorliegen; Verantwortliche empfehlen, dass USA-Reisende mindestens drei Tage vor dem Abflug den Antrag stellen – und schon das ist recht kurz. Die sicherere Variante wäre, ESTA direkt sechs bis acht Wochen vor der Einreise zu beantragen. Kann die Genehmigung nicht erteilt werden, kann die Alternativroute (die Beantragung eines Visums) genommen werden.
5.) Die Antragsstellung dauert etwa 20 bis 30 Minuten
Wer alle Informationen parat hat, der kann binnen 20 bis 30 Minuten den ESTA-Antrag online ausfüllen. Aus dem biometrischen (!) Reisepass sind Daten wie Name, Vorname, Geschlecht, Reisepassnummer, Ausstellungsland, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und Gültigkeit zu übernehmen. Das geht durch manuelles Abtippen oder durch eine automatische Erkennung, die funktionieren kann, wenn der Reisepass ordentlich eingescannt und hochgeladen wird. Neben den Daten aus dem Reisepass sind persönliche Daten (ggf. eine zweite Staatsbürgerschaft), der Zielort, der Ansprechpartner in den USA, der aktuelle Arbeitgeber und ein Notfallkontakt online zu notieren, um den ESTA-Antrag auf den Weg zu bringen. Fragen zum Gesundheitszustand, zum Grund der Reise und zur eigenen Reisehistorie sind ebenfalls wichtig.
Mit dem ESTA-Formular in Händen in die USA starten
Den Antrag auszudrucken, ist keine Pflicht, wohl aber ein guter Tipp aus der Praxis. Der Ausdruck hat gute Gründe: Auf dem Ausdruck können Fehler schneller erkannt werden als beim Online-Dokument, zu dem Betroffene nur durch einen Klick auf die Seite des USA-Grenzschutzes gelangen. Tipp: Alle Fragen des Grenzbeamten sollten vor Ort ebenso beantwortet werden wie beim ESTA-Antrag. Auch die Airline braucht eigentlich den ESTA-Antrag nicht in ausgedruckter Form – außer die Technik würde genau in dem Moment der Einreise streiken. Via Ausdruck lässt sich auch leicht prüfen, ob für eine erneute Einreise auch ein erneuter Antrag nötig ist.
Abbildung 1: pixabay.com © Charly_7777 (CC0 Public Domain)
Abbildung 2: pixabay.com © Counselling (CC0 Public Domain)
Zuletzt aktualisiert am 29/01/2019
Was nützt mir das einfache Verfahren beim ESTA-Visa, wenn ich als Tourist aus dem Schengenraum gar nicht in die USA einreisen kann. Gibt es Hinweise, wann dieses präsidiale Dekret wieder aufgehoben wird. Verschiedene Quellen sprechen vom Sommer 2021, gibt es dazu zuverlässige Hinweise?
Ich bin während dem Einreisestopp im Oktober über Kolumbien in die Staaten eingereist, aber mittlerweile hat sich die Lage ja zum Glück gelockert.