entschädigungen bei flugverspätungen in die usa

AirHelp hilft bei der Geltendmachung von Fluggastrechten

Zuletzt aktualisiert am 24/03/2016

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Jeder Flugreisende hat es mit hoher Wahrscheinlichkeit schon erlebt – mit steigender Anzahl an Reisen, die man unternimmt steigt die Chance auf einen dieser Intermezzos. Flüge die verspätet starten, annulliert wurden oder gar überbucht sind. Hat man dann einen Anspruch auf eine Entschädigung? Müssen Gutscheine und Freigetränke der Airline als Entschädigung ausreichen oder hat man das Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung? All diese Fragen soll die App AirHelp beantworten.

Rechte für Flugpassagiere (EU inkl. Schweiz)

Jeder Passagier hat das Recht auf eine finanzielle Entschädigung von 250 bis zu 600 € wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet startet, annulliert wurde oder einem das Boarding aufgrund einer Überbuchung verwehrt wurde. Dieses Recht auf eine Entschädigung gilt 3 Jahre rückwirkend. Dies gilt für alle Abflüge aus der EU (jede Airline) oder Ankünfte in der EU mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft. Entschädigungen können natürlich bei außerordentlichen Umständen wie zum Beispiel schlechtes Wetter nicht geltend gemacht werden.

Video: WISO Beitrag zu Fluggastrechten

Wie hilft AirHelp?

AirHelp vertritt die Flugpassagiere und übernimmt den komplizierten Papierkram, sowie den Rechtsverkehr mit der jeweiligen Fluggesellschaft. Der Kunde braucht dabei nichts weiter zu tun als 5 Fragen über die Webseite oder die mobile App zu beantworten. Diese kleine Befragung dient der Einschätzung ob ein Recht auf Entschädigung besteht. Ist der Anspruch vorhanden und der Passagier bekommt eine Entschädigung behält AirHelp 25% (inkl. Umsatzsteuer) für die Dienste ein.

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Alternativen zu AirHelp

refund.me

refund.me bietet einen ähnlichen Dienst an, welcher jedoch etwas günstigere Gebühren hat. Hier betragen die Kosten bei Erfolg 15% jedoch exklusive der Umsatzsteuer.

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Als rein webbasierte Alternativen sind flightright.de (ab 25 % zzgl. MwSt.), euclaim.de (27% inkl. Ust)  und fairplane.de (24,5% Erfolgsprovision zzgl. Umsatzsteuer) noch verfügbar. Ich tendiere jedoch zu den Apps, da man den Antrag auf Entschädigung gleich unterwegs vom Mobiltelefon ausfüllen kann und beide Apps eine niedrigere Erfolgsprovision für sich beanspruchen, wobei refund.me klar den Preiskampf für sich entscheidet.

Fluggastrechte selbst geltend machen

Wer sich die Provisionszahlungen an die Dienstleister sparen möchte, kann sich mithilfe eines Formulars die Ansprüche gemäß Verordnung [EG] Nr. 261/2004 auch selbst geltend machen. Diese Ansprüche bestehen bei

  • Nichtbeförderung
  • Beförderung in einer niedrigeren als der gebuchten Klasse
  • Annullierung oder großer Verspätung des Fluges

Um die Rechte geltend zu machen solltest du diese Schritte durchgehen:

  1. EU-Beschwerdeformular herunterladen und in Druckbuchstaben ausfüllen
  2. An die enstprechende Fluggesellschaft schicken und eine Kopie aufbewahren
  3. Antwortet die Fluggesellschaft nicht oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, dann sollte man die Formularkopie an die zuständige nationale Aufsichtsbehörde senden, wo sich der Vorfall ereignet hat
  4. Falls der Vorfall sich in einem Nicht-EU-Staat ereignet hat, kann man sich an die Aufsichtsbehörde im Bestimmungsland wenden

Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Seite der EU zu den Fluggastrechten.

Fluggastrechte in den USA

Die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments findet auch Anwendung auf Fluggesellschaften, welche ihren Sitz nicht in der EU haben, wenn diese von einem Flughafen innerhalb der EU starten.

Fluggastrechte in den USA bei Verspätungen und Annullierungen

In den USA gibt es keine einheitliche Verordnung für Entschädigungszahlungen der Airlines bei Verspätungen oder Annullierungen. Wird ein Flug gestrichen, dann versuchen die Airlines die Passagiere auf andere Flüge umzubuchen.

Nur große Fluggesellschaften wie Delta und United haben sich selbst dazu verpflichtet den Passagieren bei Annulierungen oder großen Verspätungen einen Übernachtungs- sowie einen Frühstücksgutschein als Entschädigung zu geben.

Rechte bei Überbuchungen

Wenn Flüge von einem amerikanischen Abflughaben überbucht sind, so hat der Passagier nur das Recht auf eine Ausgleichszahlungen, wenn er unfreiwillig nicht befördert wurde und die Verspätung bei einer Umbuchung durch die Airline mehr als eine Stunde beträgt. Unfreiwillig („involuntarily bumped“) heißt in diesem Fall, dass man gegen seinen Willen nicht befördert wurde. Man sollte sich dies von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass man unfreiwillig nicht befördert wurde. Meistens bieten die amerikanischen Fluggesellschaften bei Überbuchungen den Passagieren Gutscheine im Wert von mehreren Hundert Dollar an, wenn man einen späteren Flug frewillig in Kauf nimmt. Wer keinen Termin oder Zeitrdruck hat, kann hier seinen gebuchten Flug verbilligen 🙂

Überbuchungen und Verspätungen ab 2 Stunden:

  • Bei 2 Stunden Verspätung stehem dem Passagier 200% des einfachen Flugpreises zu (max. 650 $)
  • Bei mehr als 2 Stunden Verspätung hat der Passagier Recht auf 400% des Preises (max. 1.300 $)

Kulanz der amerikanischen Airlines bei Flügen nach Deutschland

Wer von den USA nach Deutschland fliegt und eigentlich keinen Anspruch bei Verspätungen hat, sollte dies nicht hinnehmen, sondern ein freundliches Schreiben an den Kundenservice der Airline richten. Meistens sind die Fluggesellschaften so fair und kulant, dass sie diese Unannehmlichkeiten mit Gutscheinen entschädigen. Man sollte den Airlines jedoch nicht mit EU-Recht kommen, welches in diesem Fall keine Anwendung findet. Viel eher sollte man als potentieller Fluggast auftreten. Manche Fluggesellschaften sind durchaus spendabel wie sich in einschlägigen Vielfliegerforen recherchieren lässt.

Kundenservice wird eigentlich in den USA groß geschrieben und deshalb sollte man sein Glück definitiv versuchen. Ich hatte bei einem USA Urlaub schlechte Erfahrungen mit einem Mietwagen von enterprise gemacht und erhielt am Ende eines Schriftwechsels eine faire Summe als Entschädigung.

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Ein Kommentar

  1. Meine Frau und Ich haben im Dezember Flüge nach Manila und zurück gebucht.
    Der Hinflug sollte am 21 März sein.
    Durch die Corona können wir den Flug nicht antreten, da die Philippinen ihren Luftraum gesperrt haben und dadurch eine Reise nicht möglich ist.
    Wir hoffen, sie können uns helfen , das wir unser Geld zurück bekommen

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